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Lizenz- und
Nutzungsbedingungen
Für Softwareprodukte der windata GmbH & Co.KG gelten - sofern
vertraglich nichts anderes vereinbart wurde - die nachfolgenden
Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
1. Vertragsgegenstand
1.1 Dem Kunden wird der windata GmbH & Co.KG weder eine
ausschließliche noch eine übertragbare Lizenz zur Nutzung dieses
Lizenz-Programms (nachfolgend Software genannt) zu den
Bedingungen dieses Endkunden-Lizenzvertrages gewährt. Der
Lizenznehmer ist berechtigt, die Software und die dazugehörigen
Unterlagen und Dokumentationen entsprechend den nachfolgenden
Bedingungen zu nutzen. Der Lizenzgeber ist alleiniger und
ausschließlicher Eigentümer des Produktes. Der Lizenznehmer
erhält außer den Nutzungsrechten hieraus keine weiteren Rechte.
1.2 Der Lizenznehmer wird die angebotene
Registrierungsmöglichkeit nutzen und an den Lizenzgeber
absenden, um als autorisierter Lizenznehmer registriert und über
neu bearbeitete Versionen dieser Software informiert werden zu
können.
2. Lizenzausübung
Der Lizenznehmer darf das Produkt für die Lokale Nutzung auf
einem PC und für die Nutzung in einem geschlossenen Netzwerk
(LAN) installieren. Eine physikalische Übertragung des Produktes
ist zulässig, jedoch keinesfalls eine elektronische, etwa
innerhalb eines Netzwerkes.
Der Lizenznehmer darf lediglich eine einzige Kopie zu
Sicherungszwecken anfertigen. Er wird die Software nicht ändern,
übersetzen, zurückentwickeln, entkompilieren oder abgeleitete
Werke erstellen.
Der Lizenznehmer hat bei einem Verstoß gegen vorstehende
Verpflichtungen unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhanges
eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 an die windata GmbH
& Co.KG zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz ist
dadurch nicht ausgeschlossen. Unbeschadet der Vertragsstrafe und
der Geltendmachung von Schadensersatz wird die windata GmbH & Co.KG
bei Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen das erteilte
Nutzungsrecht widerrufen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung
der geleisteten Lizenzgebühr besteht.
3. Schutzrechte
Der Lizenznehmer erkennt die Rechte der windata GmbH & Co.KG an dem
Produkt (Patente, Urheberrechte, Warenzeichen,
Geschäftsgeheimnisse) uneingeschränkt an. Das betrifft auch das
Copyright an Dokumentationen, die schriftlich oder auf
Computerspeichermedien vorliegen. Er verpflichtet sich, diese
Rechte zu wahren und alle Schritte zu unternehmen, um
Beeinträchtigungen oder Verletzungen dieser Rechte durch Dritte,
soweit diese durch ihn oder über ihn in den Besitz des Produktes
gelangt sind, zu unterbinden und zu verfolgen.
4. Produktaktualisierungen
Die windata GmbH & Co.KG kann jederzeit Ausführung und Inhalt
seiner Produkte aktualisieren und/oder revidieren. Aktualisierte
oder revidierte Produkte unterliegen den Bestimmungen dieses
Vertrages. Der Lizenznehmer hat nur bei Durchführung der
Registrierung Anspruch auf aktualisierte oder revidierte
Produktversionen gegen Leistung der jeweils festgelegten Gebühr.
5. Anwendersupport
5.1 Dem Lizenznehmer
steht bis 30 Tage nach Erwerb eines Produkts (Datum der
Rechnungsstellung) eine kostenlose Telefonhotline (d.h. der
Lizenznehmer bezahlt lediglich die Telefonkosten seines
Netzbetreibers für Gespräche mit einer Festnetzrufnummer) zur
Verfügung. Danach werden Supportleistungen der windata GmbH & Co.KG
(oder eines autorisierten Dritten) gegen Leistung der jeweils
festgelegten Gebühr erbracht.
5.2 Die windata GmbH & Co.KG berechnet für
telefonische Anwenderunterstützung pro angefangene Viertelstunde
eine Entgelt von € 25,00 zzgl. ges. MWSt. (entspricht € 29,00
inkl. ges. MWSt.), sofern der Lizenznehmer keinen Servicevertrag
abgeschlossen hat.
5.3 Wird während oder nach
der telefonischen die Anwenderunterstützung ein Programmfehler
des Softwareprogramms der windata GmbH & Co.KG festgestellt,
erfolgt keine Berechnung der jeweils festgelegten Gebühr.
6. Haftung und Gewährleistung
5.1 Das Produkt ist getestet und weist die in der
Kurzdokumentation/Online-Hilfe beschriebenen Funktionen auf. Die
windata GmbH & Co.KG übernimmt keine Gewähr für die Eignung des
Produktes bezüglich der beabsichtigten Verwendung des
Lizenznehmers.
Die windata GmbH & Co.KG übernimmt bezüglich der Überlassung von
Alpha-, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht
finalisierten Produkten keinerlei Haftung und Gewährleistung.
Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener
Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste
auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er
akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt
auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen
Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Verwender
ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert.
Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen
nicht öffentlich vorgeführt werden.
5.2 Offensichtliche Mängel des Produktes hat der Lizenznehmer
spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber
seinem Vertragshändler oder der windata GmbH & Co.KG anzuzeigen.
Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
Der Lizenznehmer wird das Produkt kostenfrei an den
Vertragshändler bzw. die windata GmbH & Co.KG zurückschicken.
5.3 Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung bzw.
Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung
oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung
fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. der windata GmbH
& Co.KG gegenüber eine Nachfrist von mindestens 40 Tagen gesetzt
wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. Die
windata GmbH & Co.KG haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe
dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des
Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
5.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens des Lizenzgebers
angebotenen und online zur Verfügung gestellten
Programmaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich
im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen
etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel
durch die online zur Verfügung gestellten
Programmaktualisierungen hätte beseitigt werden können.
6. Beendigung des Lizenzvertrages
Verstößt der Lizenznehmer gegen eine Bestimmung dieses
Vertrages, so kann die windata GmbH & Co.KG diesen Lizenzvertrag
fristlos kündigen. Nach Beendigung des Vertrages ist der
Lizenznehmer zur Nutzung des Produktes nicht mehr berechtigt.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das zum Zeitpunkt der
Beendigung des Vertrages in seinem Besitz befindliche Produkt
sowie Arbeits- und Sicherungskopien nach Wahl an die windata
GmbH & Co.KG zurückzusenden oder diese zu zerstören.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, als
Gerichtsstand gilt bei Vollkaufleuten Wangen im Allgäu als
vereinbart.
8.2 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten
aus diesem Vertrag zu übertragen oder abzutreten.
8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen bzw.
unwirksamen Bestimmungen werden durch solche wirksamen
Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten
kommen. |